Fragen & Antworten
Zu Mietbeginn muss vom Mieter eine Kaution von 200,- EUR hinterlegt werden.
Die Kaution erhält der Mieter zum Mietende zurück, ggf. reduziert um
- nicht bezahltem Mietzins und offene Nachzahlungen
- Reparaturkosten für vom Mieter verursachten Schäden
- Kosten für Reinigung, Verbringung usw. in Folge unsachgemäßer Nutzung
Nicht gelagert werden dürfen:
- Lebewesen aller Art
- Hochexplosive Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Sprengstoff
- Materialien, deren Emissionen Dritte schädigen könnten (radioaktive, ätzende oder toxische Stoffe)
- Drogen/Suchtgifte und andere verbotene Substanzen
- Giftmüll, Asbest oder sonstiger, potenziell gefährlicher Sondermüll
- Schmuggel-, Diebes oder Hehlerei-Gut
- Waffen
Der Garageninhalt ist nicht versichert. Der Mieter muss ggf. selbst und auf seine Kosten für eine Versicherung der Gegenstände sorgen (typischerweise über die Haushaltsversicherung).
Eine Steckdose (220V, 13A Absicherung) mit eigenem Stromzähler ist in den Garagen vorhanden. Ein Stromverbrauch bis zu 5 kWh pro Jahr ist gratis. Der darüber hinausgehende Stromverbrauch wird einmal im Jahr auf Basis des Strompreises in der Jahresabrechnung des Stromanbieters abgerechnet.
Die Garagenboxen dürfen nur zur Lagerung bzw. Einstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Es ist nicht gestattet in der Garage oder am Gelände Reinigungsarbeiten, Reparaturen, Ölwechsel oder sonstige Arbeiten am KFZ vorzunehmen.
Ja, sofern einer der Mieter gegenüber der Endlich Platz Garagen OG als Vertragspartner auftritt (Hauptmieter) und auch für die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sorgt. Sollte einer der anderen Mieter (Untermieter) gegen die Vereinbarungen handeln, so ist der Hauptmieter gegenüber der Endlich Platz Garagen OG dafür verantwortlich.
Standardmäßig bekommt der Mieter 2 oder 3 Schlüssel (je nach Schließzylinder) für die Garage. Bei Bedarf können weitere Schlüssel angefertigt werden.
Das Bohren von Löchern in der Garagendecke ist wegen der Gefahr von Undichtheit verboten!
Löcher dürfen nur in der Wand gebohrt werden und das Bohrloch darf max. 4cm tief sein. Beachten Sie, dass das Bohren heikel ist, da die Wand nur 7cm Stärke hat und Löcher mit mehr als 4cm zum Ausbrechen führen können. Auch ist viel Eisen in der Wand verbaut, womit ein Schlagbohrer mit Tiefenbegrenzung auf 4cm unbedingt notwendig ist.
Sollte es durch Montagearbeiten vom Mieter zur Undichtheit der Garage kommen, so haftet der Mieter für die Behebung des Schadens.
Wir empfehlen daher auf das Bohren von Löchern zu verzichten und Stehregale zu verwenden.
Die Schneeräumung des Geländes erfolgt maschinell durch einen Dienstleister. Bei großen Schneemengen kann es einige Stunden dauern, bis der Schnee entfernt wird.
Der Bereich direkt vor der Garage (bis zu einem Meter) wird allerdings durch das Räumfahrzeug nicht erfasst und muss vom Mieter ggf. selbst entfernt werden.